Offizielle Gewinnspielregeln „Altra x Yorkshire Marathon 2026“

VF (J) FRANCE SAS mit eingetragenem Sitz in 31-33 rue du Louvre CS10203, 75002 Paris, Frankreich, USt-IdNr. FR 78353238520 (im Folgenden „Veranstalterfirma“), organisiert in Abstimmung mit VF International SAGL mit eingetragenem Sitz in Via Laveggio 5, 6855 Stabio, Schweiz, USt-IdNr. CHE-111.650.898, ein Gewinnspiel mit dem Titel „Altra x Yorkshire Marathon 2026“ (das „Gewinnspiel“). Das Gewinnspiel wird in Zusammenarbeit mit Strava Inc. („Strava“) durchgeführt.

 

Über dieses Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es ist kein Kauf erforderlich. Für die Teilnahme müssen die Teilnehmer*innen jedoch über ihr mobiles Gerät Zugang zum Internet und ein eigenes Strava-Konto haben, dessen Nutzung den Geschäftsbedingungen von Strava unterliegt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen mit diesen Gewinnspielregeln einverstanden.

 

Aktionszeitraum

Das Gewinnspiel läuft am 18. Oktober 2026 (der „Aktionszeitraum“).

 

Teilnahmeberechtigung 

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist nur für Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Österreich und Italien möglich (die „Teilnehmenden Länder“), die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind (im Folgenden „Teilnehmer*innen“). Teilnehmer*innen müssen in dem teilnehmenden Land am Gewinnspiel teilnehmen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die Preise werden unter allen gültigen Teilnahmen unabhängig vom jeweiligen teilnehmenden Land vergeben.

 

Die Teilnehmer*innen müssen die Strava GPS Cycling and Running App („Strava-App“) nutzen, entweder kostenlos oder über einen Abonnement-Service. Die Art des Service (kostenlos oder Abonnement) hat keinen Einfluss auf die Möglichkeiten der Teilnehmer*innen, an dem Gewinnspiel teilzunehmen oder Gewinnchancen zu haben.

 

Die Challenge

Die Challenge wird über die Strava-App durchgeführt und erfordert, dass die Teilnehmer*innen am 18. Oktober 2026 den in Yorkshire gelegenen, für die Challenge vorgesehenen Abschnitt, unter Verwendung des folgenden Aktivitätstyps: Run, in einem Versuch, ohne Unterbrechungen und in der Richtung absolvieren, in der er erstellt wurde (die „Challenge“). Die Teilnehmer*innen dürfen nach Beginn des Abschnitts nicht von dessen Verlauf abweichen.

Das mehrmalige Absolvieren des Abschnitts verschafft den Teilnehmer*innen keine zusätzliche Teilnahme am Gewinnspiel.

 

Vor der Teilnahme an der Challenge wird den Teilnehmer*innen dringend empfohlen, mit ihrem Arzt oder medizinischem Fachpersonal zu klären, ob sie sich in einer geeigneten körperlichen Verfassung befinden. Durch die Teilnahme an der Challenge verstehen die Teilnehmer*innen und stimmen zu, dass das Laufen ein inhärentes Verletzungsrisiko oder im schlimmsten Fall ein Todesrisiko mit sich bringt. Durch die Teilnahme an der Challenge verstehen die Teilnehmer*innen und stimmen zu, dass weder Strava noch die Veranstalterfirma für Verletzungen haftet, die während der Challenge erlitten werden. Teilnehmer*innen, die Zweifel an ihrer Fähigkeit haben, an der Challenge teilzunehmen, wird empfohlen, nicht teilzunehmen.

 

So nehmen Sie am Gewinnspiel teil:

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer*innen:

−        ab dem 11. Oktober 2026 die Strava-App öffnen und die Challenge-Galerie auf der Registerkarte „Entdecken“ aufrufen;

−        der Challenge „Altra x Yorkshire Marathon 2026“ durch Antippen beitreten; alternativ sind Teilnehmer*innen nach Abschluss der Aktivität innerhalb des festgelegten Abschnitts während des Aktionszeitraums automatisch zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt;

−        am 18. Oktober 2026 die Challenge erfolgreich absolvieren;

-        sobald Teilnehmer*innen die Challenge abgeschlossen haben, müssen sie auf die Benachrichtigung von Strava oder die Schaltfläche „EINLÖSEN“ (REDEEM) in der von Strava erhaltenen Bestätigungs-E-Mail für den erfolgten Abschluss klicken, woraufhin die Teilnehmer*innen zu einer Landing-Page mit einem Teilnahmeformular weitergeleitet werden; und

−        um am Gewinnspiel teilzunehmen, das Teilnahmeformular bis spätestens 21. Oktober 2026 mit allen erforderlichen Angaben, einschließlich Name, der mit dem Strava-Konto verknüpften E-Mail-Adresse, des teilnehmenden Landes und der Wohnanschrift, ausfüllen.

Die Teilnehmer*innen müssen beim Ausfüllen des Anmeldeformulars genaue und vollständige Angaben machen. Unvollständige oder falsche Angaben werden nicht berücksichtigt und führen dazu, dass die Teilnahme der betreffenden Teilnehmer*innen ungültig wird.

Sollte sich herausstellen, dass Teilnehmer*innen falsche Angaben in Bezug auf das Gewinnspiel gemacht haben, werden diese Teilnehmer*innen sofort disqualifiziert und/oder vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Solche falschen Informationen können unter anderem die Angabe falscher personenbezogener Daten sein.

Der Erhalt und/oder die Einlösung eines „Badge“ für die Challenge führt nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel. Der Zugriff auf die Strava-App und/oder die Online-Teilnahme am Gewinnspiel über ein mobiles Gerät kann dazu führen, dass Gebühren für den drahtlosen Internetzugang und/oder andere Gebühren anfallen. 

 

Sobald der Registrierungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten die Teilnehmer*innen eine (1) Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel für das teilnehmende Land, das sie während des oben beschriebenen Registrierungsvorgangs ausgewählt haben. 

 

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Übermittlung eines Teilnahmeformulars nicht als Eingang desselben oder als Nachweis der Teilnahme gilt.

 

Strava verleiht Teilnehmer*innen nur dann ein „Badge“, wenn die Strava-App feststellt, dass die Teilnehmer*innen den in Yorkshire gelegenen, für die Challenge vorgesehenen Abschnitt in einem Durchgang, ohne Unterbrechungen und in der Richtung absolviert haben, in der er erstellt wurde. Die Entscheidung von Strava über den Abschluss der Challenge durch die Teilnehmer*innen ist in jeder Hinsicht endgültig und bindend.

Jeder Versuch, den Betrieb der Strava-App zu beeinträchtigen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf falsche Angaben oder Täuschungen jeglicher Art darüber, ob ein*e Teilnehmer*in die Challenge tatsächlich abgeschlossen hat, führt zur Disqualifikation vom Gewinnspiel und kann sich auf die weitere Nutzung der Strava-App durch die betreffende Person auswirken, unabhängig davon, ob der kostenlose Dienst oder ein Abonnement genutzt wird.

 

Einschränkungen:

Alle Teilnehmer*innen dürfen sich nur einmal für das Gewinnspiel registrieren.  

Alle Teilnehmer*innen können nur einen (1) Preis gewinnen.

Mitarbeiter*innen der Veranstalterfirma und alle, die an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, dürfen nicht am Gewinnspiel teilnehmen. 

Die Teilnehmer*innen müssen den Startpunkt des Abschnitts überqueren, dem Verlauf exakt wie erstellt folgen und den Endpunkt des Abschnitts überqueren, um eine gültige Teilnahme zu registrieren.

Sobald Teilnehmer*innen den Abschnitt begonnen haben, dürfen sie nicht vom vorgegebenen Pfad abweichen und müssen auf dem Abschnitt bleiben.

Die Teilnehmer*innen müssen den Abschnitt in der Richtung absolvieren, in der er erstellt wurde; er darf nicht in entgegengesetzter Richtung absolviert werden.

 

Preis 

Im Rahmen des Gewinnspiels werden fünf (5) Preise vergeben, die wie im Abschnitt „Methode der Preisvergabe“ beschrieben verliehen werden. 

Die Gewinner*innen haben die Möglichkeit, ihren Preis aus einer der folgenden Optionen auszuwählen:

– Ein Paar Schuhe „Experience Flow 3“ – Ungefährer Marktwert: 150 €/130 £

– Ein Paar Schuhe „Torin 9“ – Ungefährer Marktwert: 160 €/135 £

 

 

Wenn Gewinner*innen den Preis aus irgendeinem Grund nicht annehmen, haben die Gewinner*innen keinen Anspruch auf einen Ersatzpreis oder auf Rückerstattung und/oder Entschädigung gegenüber der Veranstalterfirma. 

Gewinner*innen sind nicht berechtigt, den Preis an andere Personen zu übertragen und/oder abzutreten. Der Preis ist nicht übertragbar und es werden weder Bargeld noch andere alternative Regelungen angeboten.

Der ungefähre Marktwert („ARV“ – Approximate Retail Value) eines Preises unterliegt Preisschwankungen im Verbrauchermarkt, unter anderem aufgrund der vergangenen Zeit zwischen dem Datum der Schätzung des ARV für dieses Gewinnspiel und dem Datum, an dem der Preis zugesprochen oder eingelöst wird. Wenn der tatsächliche Kaufpreis geringer ist als der hier angegebene ARV, haben die Preisgewinner*innen kein Anrecht auf einen Scheck, Bargeld oder eine andere Form der Auszahlung in Höhe der Preisdifferenz.

 

Methode der Preisvergabe:

Die Veranstalterfirma wählt aus allen gültigen Einsendungen, die bis spätestens 21. Oktober 2026 eingehen, nach dem Zufallsprinzip fünf (5) Gewinner*innen aus.

 

Die Ziehung findet am oder vor dem 4. November 2026 statt.

 

 

Die Veranstalterfirma ermittelt darüber hinaus nach der Auswahl der Gewinner*innen fünf (5) Reservegewinner*innen nach dem Zufallsprinzip.

Reservegewinner*innen werden nur dann in Betracht gezogen, wenn Gewinner*innen es versäumen, ihren Preis in Übereinstimmung mit diesen Gewinnspielregeln einzufordern oder aus anderen Gründen vom Gewinnspiel ausgeschlossen wurden. 

Die Auswahl der Gewinner*innen und Reservegewinner*innen ist endgültig und ein Schriftwechsel ist ausgeschlossen. 

Falls nicht genügend Teilnehmer*innen vorhanden sind, um alle Preise zu vergeben, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, die verbleibenden Preise nicht zu vergeben.

 

Benachrichtigung der Gewinner*innen

Die Gewinner*innen werden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Auswahl per E-Mail benachrichtigt, wobei die von den Teilnehmer*innen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse verwendet wird. Die Auswahl findet am oder vor dem 4. November 2026 statt.

Die Gewinner*innen haben ab der Benachrichtigung über ihren Gewinn fünf (5) Kalendertage Zeit, um auf die Benachrichtigungs-E-Mail zu antworten, den Preis anzunehmen und alle von der Veranstalterfirma angeforderten Informationen bereitzustellen.

Wenn potenzielle Gewinner*innen nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach der ersten Benachrichtigung über ihren Gewinn kontaktiert werden können, die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung stellen, der Preis von den Gewinner*innen abgelehnt oder die Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurückgeschickt wird, oder im Falle der Nichteinhaltung dieser Gewinnspielregeln und -anforderungen, haben die Gewinner*innen den Preis verwirkt und er wird an Reservegewinner*innen vergeben.

Die ersten Reservegewinner*innen werden gemäß der oben genannten Methode kontaktiert und gegebenenfalls wird dieser Vorgang so lange wiederholt, bis der Preis am schließlich an Reservegewinner*innen verliehen werden kann.

Für den Fall, dass der Preis nach dem oben beschriebenen Vergabeverfahren nicht an Gewinner*innen oder Reservegewinner*innen vergeben werden kann, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, den Preis nicht zu vergeben.

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, von den Gewinner*innen vor Erhalt ihres Preises ein gültiges Ausweisdokument zum Nachweis ihres Alters und ihrer Identität zu verlangen. Jedes vorgelegte Ausweisdokument muss auf den Namen der Person ausgestellt sein, die am Gewinnspiel teilgenommen hat.

Die Veranstalterfirma haftet nicht gegenüber Gewinner*innen, mit denen aus folgenden Gründen keine Kontaktaufnahme und/oder Lieferung möglich ist: 

      i.         falsche oder unvollständige Angaben, die zum Zeitpunkt der Registrierung gemacht wurden; oder 

    ii.         die Mailbox der Gewinner*innen ist voll, auf einer schwarzen Liste oder nicht mehr aktiv; und/oder 

   iii.         die Benachrichtigungs-E-Mail wird als Spam eingestuft und das E-Mail-Konto der Gewinner*innen kann somit nicht erreicht werden oder die E-Mail wird in den Junk-Ordner des E-Mail-Kontos der Gewinner*innen weitergeleitet.

 

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer*innen, die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich ist, wird von der Veranstalterfirma in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortliche durchgeführt. Darüber hinaus können personenbezogene Daten nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer*innen auch für profilbasierte Marketingzwecke von VF International Sagl, dem Tochterunternehmen der Veranstalterfirma mit Sitz in Via Laveggio 5, 6855 Stabio, Schweiz, in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher verarbeitet werden. 

 

Die Zustimmung zur Verarbeitung für profilbasierte Marketingzwecke ist optional, und eine Verweigerung wirkt sich nicht negativ auf die Teilnahme am Gewinnspiel aus. 

 

Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 (DSGVO), und nur für die Zeit aufbewahrt, die zur Erfüllung der hier beschriebenen Datenverarbeitungszwecke erforderlich ist, sofern nicht gesetzlich längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind. 

 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können die Teilnehmer*innen in unserer Datenschutzerklärung finden und/oder bei unserem EMEA-Datenschutzbüro unter privacy_europe@vfc.com erhalten.

 

Strava fungiert als unabhängige Verantwortliche für die Datenverarbeitung für alle über die Strava-App zur Erfassung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit bei der Bewältigung der Challenges erfassten personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen. In diesem Zusammenhang ist Strava eigenständig für die Einhaltung der Verpflichtungen im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verantwortlich. 

 

Allgemeines:

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel oder diese Gewinnspielregeln nach eigenem Ermessen abzubrechen, zu beenden, zu ändern, zu verlängern oder auszusetzen, wenn nach ihrem alleinigen Ermessen Viren, Bugs, nicht autorisierte menschliche Eingriffe, Betrug oder andere Ursachen die Verwaltung, Sicherheit, Fairness oder ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen oder beeinflussen, sofern diese Ursachen außerhalb der angemessenen Kontrolle der Veranstalterfirma liegen. In einem solchen Fall kann die Veranstalterfirma die Gewinner*innen aus allen berechtigten Teilnahmen auswählen, die vor und/oder nach der von der Veranstalterfirma ergriffenen Maßnahme eingegangen sind, soweit dies angemessen ist.

Bei Aussetzung oder Abbruch des Gewinnspiels kann die Veranstalterfirma nicht für entstandene Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden handelt, und die Veranstalterfirma ist nicht dazu verpflichtet, ein anderes Gewinnspiel zu organisieren oder einen anderen Preis anzubieten. 

Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig. Jeder Versuch von Teilnehmer*innen, mehr als die angegebene Anzahl von Teilnahmen zu erhalten, indem sie mehrere/verschiedene E-Mail-Adressen, Identitäten und Registrierungen oder andere Methoden verwendet, kann zum Ausschluss der Teilnehmer*innen von diesem Gewinnspiel führen. Die Verwendung eines automatisierten Systems zur Einreichung von Teilnahmen ist nicht zulässig und führt zur Disqualifikation.

Die Veranstalterfirma kann Teilnehmer*innen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel oder dem Gewinn eines Preises ausschließen, wenn sie nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Teilnehmer*innen versuchen, den rechtmäßigen Ablauf des Gewinnspiels durch Betrug, Hacking, Täuschung oder andere unfaire Spielpraktiken (einschließlich der Verwendung automatischer Schnellerfassungsprogramme) zu untergraben oder die Absicht haben, andere Teilnehmer*innen oder Vertreter*innen der Veranstalterfirma zu belästigen, zu missbrauchen, zu bedrohen oder zu schikanieren. 

Die Veranstalterfirma kann alle Teilnehmer*innen disqualifizieren, die nach Ansicht der Werbefirma oder von Strava das Verfahren zur Teilnahme am Gewinnspiel oder die Durchführung des Gewinnspiels manipulieren oder Handlungen vornehmen,

die gegen diese Gewinnspielregeln oder die Regeln einer anderen Werbeaktion verstoßen.

Die Veranstalterfirma ist nicht verantwortlich für technische Probleme oder menschliche Fehler, die dazu führen, dass eine Teilnahme nicht eingeht, verloren geht oder beschädigt wird, oder für die Zerstörung oder Veränderung von oder den unbefugten Zugriff auf Registrierungen für und Teilnahmen am Gewinnspiel. 

Die Veranstalterfirma behält sich das Recht vor, jederzeit die Gültigkeit der Einsendungen und der Teilnehmer*innen (einschließlich der Identität, des Alters usw. der Teilnehmer*innen) zu überprüfen und jede Einsendung zu disqualifizieren, die nicht diesen Gewinnspielregeln entspricht. 

Außer in Fällen von Fahrlässigkeit oder Betrug durch die Veranstalterfirma und soweit gesetzlich zulässig, haftet die Veranstalterfirma in keiner Weise für Verletzungen, Verluste, Schäden oder Ausgaben, die Gewinner*innen des Gewinnspiels als direkte oder indirekte Folge der Teilnahme an diesem Gewinnspiel und/oder der Annahme eines Preises erleiden oder verursachen.

Die vollen Kosten der Teilnahme am Gewinnspiel gehen vollständig zu Lasten der Teilnehmer*innen. In keinem Fall können Teilnehmer*innen die Kosten für ihre Teilnahme von der Veranstalterfirma zurückfordern.

Die Kosten für die Zustellung der Gewinne (z. B. Porto, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden in voller Höhe von der Veranstalterfirma getragen.

Die Gewinner*innen sind alleinig für alle fälligen bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Abgaben in Bezug auf ihre Preise verantwortlich.

Die Akzeptanz dieser Gewinnspielregeln ist eine Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Teilnahme bedeutet die vollständige Akzeptanz dieser Regeln.

Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit, und im Falle von unvorhergesehenen Umständen oder Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Veranstalterfirma liegen, behält sich die Veranstalterfirma das Recht vor, einen Teil dieses Gewinnspiels und/oder Preises zu ändern, zurückzuziehen oder durch ein alternatives Arrangement von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen. 

Das Versäumnis seitens der Veranstalterfirma, ihre Rechte zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

Sollte sich eine Bestimmung dieser Gewinnspielregeln als ungültig oder gesetzeswidrig erweisen, so gilt diese Bestimmung als trennbar von den übrigen Bestimmungen dieser Regeln und die übrigen Regeln bleiben in Kraft.

Bei Abweichungen zwischen der französischen Fassung und einer übersetzten Fassung dieser offiziellen Gewinnspielregeln ist die französische Fassung maßgeblich.

Diese Regeln unterliegen französischem Recht und die Gerichte von Paris sind nicht ausschließlich zuständig, vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzvorschriften und des anwendbaren Rechts.